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Alles gar nicht so einfach - Lizenz-Verlängerung !

Immer mehr Clubkameraden haben einen Flugschein in der Tasche, der nach den neuen Regeln ausgestellt wurde. Diese haben zu einer ganzen Reihe von Diskussion im Club über die Details der JAR-FCL Regularien geführt. Jetzt steht mancher Schein zur Verlängerung an und da sollte man die wichtigsten Bestimmungen und vor allem die Termine im Blick haben, damit man die Verlängerung der Klassenberechtigung (in den meisten Fällen die SEP – Single Engine Piston) nicht verpasst !

Früher war es einfach: Der Schein war abgelaufen, weil die Bedingungen nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllt waren. Oder weil nur vergessen wurde, den Antrag beim Luftamt zu stellen. Dies konnte einfach geheilt werden. Das Luftamt verlangte einen 300 km Dreiecksflug  mit Fluglehrer. Wurde dieser bestätigt, wurde der Schein für die nächste Periode neu ausgestellt.

Wie sieht es nach JAR-FCL aus? Eines vorab: So schnell und einfach geht es nicht mehr.

Wer die Verlängerung der Klassenberechtigung in seinem PPL A egal ob nach ICAO oder JAR-FCL auch nur um eine Sekunde verpasst, ist den Schein erst einmal los. Dies kann schnell gehen: Es fehlt noch der durchzuführende Trainingsflug, an einem Wochenende hat der Fluglehrer oder Einweisungsberechtigte keine Zeit, später ist man in Urlaub, dann hat man am Wochenende selbst etwas vor. Oder das Wetter spielt längere Zeit nicht mit – schließlich sind wir VFR-Flieger – um den Trainingsflug oder die fehlenden Stunden abzufliegen. Schon ist es passiert: der Schein ist weg. Und die Hürden liegen deutlich höher. Weil es von Luftamt zu Luftamt etwas variiert, was in diesen Fällen zur Erneuerung des Scheines führt, haben wir uns bei der für Damme zuständigen Behörde erkundigt. Die Auskunft ist klar und deutlich: wer seinen Schein erneut haben will, muss einen Prüfungsflug mit einem vom Amt bestimmten Sachverständigen absolvieren. Der Prüfungsflug umfasst das „volle Programm“: Steilkreise, Ziellandeübung, Stalls,  Anflug auf fremden Platz, Kleinnavigation. Alles das, was man von seiner Flugprüfung noch kennt. Nur der Funknavigationsteil, der inzwischen beim JAR-FCL-Schein dabei ist, wird nicht geprüft.

Fazit: Wer als VFR-Flieger keine Lust hat, sich erneut einem aufwändigen Prüfungsflug zu stellen, sollte sich rechtzeitig um seinen Trainingsflug und das Abfliegen der 12 Stunden  kümmern. Schließlich hat man ein Jahr Zeit dazu.